Tierschutz – A DE LEINE ISCH ER EN FEINE!

Vom 1. April bis 31. Juli 2026 gilt im Wald und bereits im Umkreis von 50 Metern zum Waldrand eine klare Regel: 👉 Ihr Hund muss immer an der Leine geführt werden.

Diese Vorgabe ist kein Wunsch, sondern ein zentraler Bestandteil des Natur- und Wildschutzes im Kanton. Gerade in dieser Zeit bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Junge Tiere haben keinen Fluchtinstinkt und sind besonders verletzlich. Verletzte Tiere müssen oft lange leiden, bevor sie erlöst werden können oder verenden qualvoll.

Was bedeutet das konkret für Ihren Alltag:

Leinenpflicht konsequent einhalten. Nicht erst im Wald, sondern bereits im Nahbereich. Planung des Spaziergangs gehört zur Verantwortung dazu.

Rücksicht vor Freiheit

Ein freilaufender Hund kann Wildtiere aufstöbern, verletzen oder töten, oft ohne, dass es beabsichtigt ist..

Konsequenzen bei Verstössen

Es drohen Bussen, Verfahren und im Extremfall einschneidende Massnahmen. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern gelebte Praxis im Vollzug. Klare Haftung beim Halter. Schäden durch den Hund gehen vollumfänglich zulasten des Halters. Das ist rechtlich eindeutig geregelt

Die Gemeinden, die regionalen Polizeikorps und die Wildhut stehen in der Verantwortung, diese Regeln durchzusetzen. Es geht dabei nicht um Kontrolle um der Kontrolle willen, sondern um den Schutz eines funktionierenden Lebensraums.

Ein verantwortungsbewusster Umgang der Hundehalter entlastet den Vollzug erheblich und stärkt das Vertrauen zwischen Bevölkerung und Behörden.

Ein angeleinter Hund im Frühling ist kein Verlust an Freiheit, sondern ein Ausdruck von Verantwortung. So wurde es immer gehandhabt, und so funktioniert ein respektvolles Miteinander zwischen Mensch, Hund und Natur.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihren Beitrag zu einem sicheren und rücksichtsvollen Zusammenleben in unseren Aargauer Wäldern.